Tätigkeitsfelder

  • Sachverständigengutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten

 

  • ​Privatgutachten
  • Beratung
  • Qualitätssicherung

 

  • Abnahmen
  • Prüftätigkeiten
  • Bewertungen

 

Bezeichnung

Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v) Sachverständiger ist gemäß

§ 132a StGB gesetzlich geschützt. Die mißbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

 

Den strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechend zeichnen den Sachverständigen insbesondere die folgenden Eigenschaften aus:

 

  • Besondere Sachkunde
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Unparteiische Aufgabenerfüllung
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung
  • Schweigepflicht
  • Fortbildungspflicht
  • Überwachung

 

Die Grundpflichten eines öbuv-Sachverständigen gelten gleichermaßen gegenüber Gerichten, wie auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.

 

Druckversion | Sitemap
© Bernd Schöllgen

Anrufen

E-Mail

Anfahrt